DFB-Sportgericht ahndet Fan-Verhalten gegen Verl und in Rostock.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss in zwei Fällen „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.450 Euro belegt. Bis zu 800 Euro der Strafe kann RWE für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.

Der Großteil des Betrags (2.100 Euro) wurde nach dem Heimspiel gegen den SC Verl (1:3) fällig. In der 1., 21. und 39. Spielminute waren im Essener Fanblock insgesamt mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Fackeln) gezündet worden. Das Spiel wurde jeweils nicht beeinträchtigt. Hinzu kommen noch 350 Euro aus der Partie beim FC Hansa Rostock (0:4), als in der 58. Spielminute im Essener Fanblock ein pyrotechnischer Gegenstand (Bengalische Fackel) gezündet wurde.

Rot-Weiss Essen drohen außerdem schon bald die nächsten (und deutlich höheren) Strafzahlungen. Beim 0:1 in Saarbrücken war fast während der gesamten Spielzeit Pyrotechnik abgebrannt worden. Außerdem wurden einige Raketen in die Zuschauerränge geschossen. Beim jüngsten Auswärtsspiel beim VfL Osnabrück (0:2) waren einige Anhänger unmittelbar nach dem Abpfiff aus dem Gäste-Block in den Innenraum gestürmt.

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